Rezepte bestellen

Bitte beachten: Wenn Sie ein E-Rezept bestellen muss ihre Versichertenkarte bereits im
laufenden Quartal eingelesen worden sein.
Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte und BTM-Rezepte können nicht als E-Rezept ausgestellt werden.

Gerne können Sie für das laufende Quartal hier auch eine Überweisung bestellen,
wenn Sie beim entsprechenden Facharzt schon in Behandlung sind,
es sich also nicht um eine neue Erkrankung handelt

    E-Rezept

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